I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Zahntechnikermeister. Er unterhielt in den Streitjahren ein zahntechnisches Labor, in dem er zwischen 15 (1975) und 18 (1978) Arbeitnehmer beschäftigte.
Der 1942 geborene Sohn des Klägers (S) war im Jahr 1958 als Lehrling in den Betrieb des Klägers eingetreten. Seit der Ablegung seiner Gesellenprüfung im Jahr 1961 ist er als Zahntechniker im väterlichen Betrieb beschäftigt. Die Meisterprüfung hatte er noch nicht abgelegt.
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