I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb bis zum 31. Dezember 1971 in W (Zonenrandgebiet) ein Transportunternehmen, das hauptsächlich Kiestransporte im Konzernbereich der Firma E durchführte; eine Tochtergesellschaft der E war die B-GmbH. Der Kläger erwarb 1971 zwei Magirus-Allradkipper und einen Dreiachs-Kippanhänger (fabrikneu, Anschaffungskosten insgesamt 186.534,40 DM). Er begehrt hierfür eine Sonderabschreibung nach §
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