Streitig ist in der Revisionsinstanz noch die Bewertung der Anteile an der beigeladenen GmbH auf den 31. Dezember 1977 und den 31. Dezember 1978. Der Kläger war an den genannten Bewertungsstichtagen Inhaber aller Anteile an der GmbH. Das Stammkapital betrug (nach einer Kapitalerhöhung im Jahre 1977) 500.000 DM. Seine Anteile hat der Kläger 1979 für 1 DM verkauft. Außerdem hat er auf die Ansprüche auf Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 200.000 DM sowie auf seine Pensionsansprüche verzichtet.
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