I. Die Eheleute B hatten im Jahre 1965 ein Erbbaurecht erworben und anschließend ein "Dreifachhaus" darauf errichtet. Die Wohnungen hatten sie vermietet. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 15. Juli 1982 gründeten die Eheleute B eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zur Vermietung und Verwaltung des Erbbaurechts. Das Erbbaurecht wurde Gesamthandsvermögen. Am gleichen Tage war (zeitlich vorhergehend) das Erbbaurecht in Wohnungs- und Teilerbbaurechte aufgeteilt worden. § 3 des Gesellschaftsvertrages hat folgenden Inhalt:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|