Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Alleinerbe seines während des finanzgerichtlichen Verfahrens verstorbenen Vaters. Dieser war Eigentümer eines im Jahr 1890 als Pferdestall errichteten Gebäudes, das 1947 durch Verwendung von Baumaterialien aus Trümmergrundstücken für Wohnzwecke ausgebaut worden war. Ab November 1984 ließ der Vater des Klägers umfangreiche Renovierungsarbeiten an dem Einfamilienhaus durchführen. Zuvor hatte er es fremdvermietet. Ab 1. November 1985 vermietete er das Einfamilienhaus für eine monatliche Miete von 1 250 DM an den Kläger. Nach einem vom Vater des Klägers vor Beginn der Arbeiten eingeholten Gutachten eines Bausachverständigen betrug der Zeitwert des Gebäudes vor den Bauarbeiten 77 000 DM.
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