I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Ehegatten. Der Kläger betreibt einen Gewerbebetrieb, in dem die Klägerin in den Streitjahren (1977 bis 1979) aufgrund eines steuerlich anerkannten Arbeitsverhältnisses als Mithilfe tätig war. Als Arbeitslohn erhielt sie im Jahr 1977 4.320 DM, 1978 4.640 DM und 1979 4.680 DM ausbezahlt.
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