I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wohnte ursprünglich mit seiner Familie in A in einer eigenen Eigentumswohnung. Als er nach B versetzt wurde, erwarb er dort eine neue Eigentumswohnung und vermietete die Eigentumswohnung in A. Im Streitjahr 1976 begann er in C mit dem Bau eines Zweifamilienhauses, in das er im Oktober 1977 mit seiner Familie einzog. Seit 1977 ist auch die Eigentumswohnung in B vermietet.
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