I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. In ihren Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre 1972 und 1973 hatten sie Verluste des Klägers aus einer Beteiligung an der "X-Beteiligungsgesellschaft" (im folgenden: Beteiligungsgesellschaft) in Höhe von 16.800 DM (1972) und 16.000 DM (1973) geltend gemacht. Zweck dieser Beteiligungsgesellschaft war es, sich als atypische stille Gesellschafterin treuhänderisch für fremde Kapitalanleger -unter ihnen auch der Kläger- an der "Y-KG GmbH & Co." (im folgenden: KG) zu beteiligen.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) berücksichtigte die geltend gemachten Verluste bei der Einkommensteuerveranlagung der Kläger (Bescheide vom 20. Oktober 1974 für 1972 und vom 20. Mai 1975 für 1973).
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