BFH - Urteil vom 10.08.1990 (III R 45/87) - DRsp Nr. 1996/11715
BFH, Urteil vom 10.08.1990 - Aktenzeichen III R 45/87
DRsp Nr. 1996/11715
»Aufwendungen für die Zuwendung von Büchern an Angehörige in der (früheren) DDR können gemäß § 33a Abs. 1EStG als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein, soweit sie nachweislich aus Gründen der Ausbildung oder wegen eines konkreten beruflichen Bedürfnisses des Empfängers zwangsläufig erwachsen.«