BFH - Urteil vom 10.11.1987 (VII R 47/87) - DRsp Nr. 1996/12776
BFH, Urteil vom 10.11.1987 - Aktenzeichen VII R 47/87
DRsp Nr. 1996/12776
»Ein Urteil, das erst ein Jahr nach seiner Verkündung zugestellt wird - bei beschlossener Zustellung an Verkündungs Statt ein Jahr nach dem Zeitpunkt, bis zu dem es der Geschäftsstelle zu übergeben war - ist als "nicht mit Gründen versehen" zu werten (absoluter Revisionsgrund).«