BFH - Urteil vom 10.12.1969
I R 43/67
Normen:
EStG § 17 ; EStDV § 53 ;
Fundstellen:
BStBl II 1970, 310

BFH - Urteil vom 10.12.1969 (I R 43/67) - DRsp Nr. 2007/90588

BFH, Urteil vom 10.12.1969 - Aktenzeichen I R 43/67

DRsp Nr. 2007/90588

1. Ein Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 17 EStG liegt auch vor, wenn dem Steuerpflichtigen die Anteile im Wege der Zwangsversteigerung entzogen werden. 2. Ein Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG kann auch entstehen, wenn der Veräußerer nur kurze Zeit wesentlich beteiligt war. 3. Anschaffungskosten der Beteiligung sind die tatsächlichen Aufwendungen, die der Veräußerer für die Beteiligung gemacht hat bzw. nach § 53 EStDV der in eine DMEB einzustellende Wert, wenn die Anteile vor dem 21. Juni 1948 erworben worden sind.

Normenkette:

EStG § 17 ; EStDV § 53 ;