I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), sein Bruder und seine Mutter waren an einer KG beteiligt.
Am 26. Februar 1969 schlossen sie in einem vor dem Oberlandesgericht (OLG) anhängigen Berufungsverfahren als Kläger und Berufungskläger mit der damaligen Beklagten und Berufungsbeklagten E einen Prozeßvergleich. In dem Vergleich wurden u.a. folgende Bestimmungen getroffen:
"1. Die Verfahrensbeteiligten sind sich darüber einig, daß die Kläger am 28. Februar 1969 aus der KG ausscheiden.
2. ...
3. Die Beklagte E bezahlt an die Kläger als Gesamtgläubiger - zu Händen der Klägerin (Mutter) - zur Abfindung ihrer Gesellschaftsanteile an der KG ... DM."
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