I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine inländische Aktiengesellschaft, die das Lebensversicherungsgeschäft betrieb. In den Streitjahren 1974 und 1975 bestanden Organschaftsverhältnisse mit Ergebnisabführungsverträgen zu der T1-GmbH und zu der T2-GmbH. Die Klägerin war insoweit Organträger. Die T1-GmbH und die T2-GmbH fungierten als Organgesellschaften.
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