I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) trat 1952 in den mittleren Dienst der Steuerverwaltung ein. Nach Bestehen der Laufbahnprüfung wurde er bis April 1959 im Personalbereich bei der Oberfinanzdirektion (OFD) eingesetzt. Anschließend nahm er (ohne Erfolg) an einem Steuerinspektor-Lehrgang teil. 1962 wurde der Kläger auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Danach war er als Sachbearbeiter für Gehaltsabrechnung in der Hauptverwaltung einer Großbank, als Finanzbuchhaltungsleiter eines Großhandelsunternehmens, als Personalsachbearbeiter, EDV-Koordinator und Vertreter des Leiters der Personalverwaltung bei einer Lebensmitteleinzelhandel-Gruppe, vorübergehend als selbständiger Anlageberater und danach wieder als leitender Angestellter eines Großunternehmens des Lebensmitteleinzelhandels tätig. Nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen dieses Unternehmens wurde er als Abteilungsleiter der Personalabrechnung weiterbeschäftigt. Neben seiner beruflichen Tätigkeit nahm der Kläger an mindestens zehn Seminaren über das Personalwesen teil.
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