I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Ehegatten. Sie erzielen im Zusammenhang mit einem von ihnen durch notariellen Vertrag vom 26. Oktober 1979 gemeinsam angeschafften Zweifamilienhaus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Mit ihrer Klage begehrten die Kläger -nach erfolglosem Einspruchsverfahren-- eine von der Einkommensteuerveranlagung des Streitjahres 1979 abweichende Aufteilung der durch die Anschaffung des bebauten Grundstückes entstandenen Kosten für das Gebäude und für den Grund und Boden.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) teilte in seiner Klageerwiderung vom 16. April 1982 u.a. mit, daß auf mündliche Verhandlung nicht verzichtet werde.
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