I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, die im Jahre 1976 aus der Beteiligung an einem in den USA gelegenen Gewerbebetrieb einen Verlust in Höhe von 168.745 DM erlitt. Dieser Verlust war nach Art.XV Abs. 1 Buchst.b (aa) i.V.m. Art.III des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und einiger anderer Steuern vom 22. Juli 1954 in der Fassung des Protokolls vom 17. September 1965 -DBA-USA 1954/65- (BGBl II 1966, 745, BStBl I 1966, 865) von der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer auszunehmen. Dem Verlust standen im Inland steuerpflichtige Einkünfte in Höhe von 307.385 DM, Sonderausgaben i.S. der §§ 10 und 10b des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Höhe von 73.936 DM sowie ein Verlustrücktrag aus dem Jahre 1977 in Höhe von 233.499 DM gegenüber. Dadurch ergab sich ein im Inland zu versteuerndes Einkommen 1976 der Klägerin von 0 DM.
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