BFH - Urteil vom 12.02.1988 (VI R 141/85) - DRsp Nr. 1996/12932
BFH, Urteil vom 12.02.1988 - Aktenzeichen VI R 141/85
DRsp Nr. 1996/12932
»Benutzt in einem den zusammenveranlagten Eheleuten als Miteigentümer zu je 1/2 gehörenden Einfamilienhaus der Ehemann allein ein Arbeitszimmer, so ist die auf diesen Raum anteilig entfallende AfA nach § 7 b, § 7 Abs. 4EStG grundsätzlich ohne Rücksicht auf den halben Miteigentumsanteil der Ehefrau als Werbungskosten bei den Einkünften des Ehemannes aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen.«