BFH - Urteil vom 12.07.1989 (X R 33/86) - DRsp Nr. 1996/10646
BFH, Urteil vom 12.07.1989 - Aktenzeichen X R 33/86
DRsp Nr. 1996/10646
»Lebt eine Witwen-/Witwerrente nach § 68 Abs. 2AVG wieder auf, ist dies kein "Beginn einer (neuen) Rente" i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a Satz 3 EStG. Zwecks Ermittlung eines einheitlichen Ertragsanteils bleiben die rentenfreien Zeiten bei der maßgeblichen voraussichtlichen Dauer des Rentenbezugs außer Betracht.«