I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Kommanditgesellschaft (KG), die eine Härterei betreibt. Gesellschafter sind A.W. sen. (W) als persönlich haftender Gesellschafter und seine vier Kinder als Kommanditisten. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 13. September 1974 erwarb der Sohn Ulrich (U) des W ein bebautes Fabrikgrundstück zum Kaufpreis von 600.000 DM. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 16. Januar 1975 schenkte W seinem Sohn U einen Geldbetrag in Höhe von 600.000 DM im Wege der vorweggenommenen Erbfolge mit der Verpflichtung, damit den Kaufpreis aus dem Vertrag vom 13. September 1974 zu entrichten.
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