I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, betreibt einen Großhandel mit Rohstoffen und einen Schrotthandel.
Bei einer vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) 1976 bis 1978 durchgeführten Betriebsprüfung für die Jahre 1973 und 1974 wurde festgestellt, daß die Klägerin von "Belegschaften" großer Bau- und Abbruchunternehmen, die teilweise als Arbeitsgemeinschaften organisiert waren, Schrott gekauft und diesen meistens bar bezahlt hatte.
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