BFH - Urteil vom 12.09.1995 (IX R 117/92) - DRsp Nr. 1996/20859
BFH, Urteil vom 12.09.1995 - Aktenzeichen IX R 117/92
DRsp Nr. 1996/20859
»Der Nutzungswert einer Ferienwohnung ist für die Zeit, in der sie dem Steuerpflichtigen zur Selbstnutzung zur Verfügung steht, nach § 21aEStG zu ermitteln. Auch bei Einschaltung eines Vermittlers, der die Wohnung für den Steuerpflichtigen vermieten soll, steht sie diesem zur Selbstnutzung zur Verfügung, solange er in der Lage bleibt, die Zeiträume der Vermietung und der Selbstnutzung zu bestimmen.«