Schleswig-Holsteinisches FG, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BFH - Urteil vom 12.10.1989 (IV R 118-119/87) - DRsp Nr. 1996/10688
BFH, Urteil vom 12.10.1989 - Aktenzeichen IV R 118-119/87
DRsp Nr. 1996/10688
»Hat ein Hochbautechniker durch langjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Planung von Bauwerken einem Architekten vergleichbare theoretische Kenntnisse erworben, so übt er auch in den Veranlagungszeiträumen eine architektenähnliche Tätigkeit aus, in denen er lediglich als Bauleiter tätig wird.«