1. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr 1990 als Lehrer an der deutschen Schule in X in Südafrika tätig. Der Dienstvertrag bestand zwischen der ausländischen Schule und dem Kläger. Mit Bescheid vom 13. Oktober 1989 sagte das Bundesverwaltungsamt für die Vertragsdauer Zuwendungen zu.
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