BFH - Urteil vom 12.11.1985 (IX R 70/84) - DRsp Nr. 1996/10320
BFH, Urteil vom 12.11.1985 - Aktenzeichen IX R 70/84
DRsp Nr. 1996/10320
»Wird bei einem "Bauherren-Modell" dem "Bauherren" garantiert, "daß auch den übrigen Bauherren die zur Errichtung ihrer Wohnungen und Gemeinschaftseinrichtungen erforderlichen Eigen- und Fremdmittel zur Verfügung gestellt werden", so gehören die Aufwendungen für diese Gebühr nicht zu den sofort abziehbaren Werbungskosten.«