I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war in den Streitjahren 1970 bis 1975 mit 75 v.H. an der A-GmbH beteiligt. Im Jahre 1968 erwarb er ein Grundstück. Er errichtete darauf einen "Fabrikneubau mit Büro". Ab 1969 vermietete er das Grundstück an die A-GmbH. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) nahm Betriebsaufspaltung an, mit der Rechtsfolge eines Gewerbebetriebs i.S. des §
Das Finanzgericht (FG) hat das Vorliegen der zur Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderlichen Merkmale der personellen und sachlichen Verflechtung bejaht.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|