A. Streitig ist, ob §
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine gemeinnützige Stiftung des privaten Rechts. Sie hält die Anteile an einer AG. In 1982 bezog sie von der AG für das Wirtschaftsjahr 1981 eine Dividende. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Bundesamt für Finanzen -BfF-) erstattete der Klägerin die von der AG einbehaltene Kapitalertragsteuer gemäß §
Das Finanzgericht (FG) hat die Klage abgewiesen.
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