BFH - Urteil vom 13.03.1990 (VII R 47/88) - DRsp Nr. 1996/10997
BFH, Urteil vom 13.03.1990 - Aktenzeichen VII R 47/88
DRsp Nr. 1996/10997
»1. Zwei Milchquoten (Anlieferungs-Referenzmengen) dürfen einem Landwirt, der zwei Höfe bewirtschaftet, allenfalls dann zugestanden werden, wenn er beide Höfe voneinander unabhängig bewirtschaftet.2. Das HZA hat einen rechtswidrigen Bescheid über die Feststellung einer Referenzmenge zurückzunehmen. Das kann unter bestimmten Voraussetzungen auch mit Wirkung für die Vergangenheit geschehen.«