I. Die M GmbH, Klägerin und Revisionsklägerin zu 1 (Klägerin zu 1 - GmbH), war Inhaberin eines Handelsgeschäfts. Dieses hatte zunächst den Handel mit Damenoberbekleidung, später auch die Produktion von Oberbekleidung zum Gegenstand. Anteilseigner der GmbH waren im Streitjahr 1976 Frau H und W.S., ab dem Streitjahr 1977 allein W.S.
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