I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine KG. Persönlich haftender Gesellschafter ist AZ mit einem Gewinnanteil von 60 v.H. und Kommanditistin seine Mutter BZ mit einem Gewinnanteil von 40 v.H. Die Klägerin betreibt in Y sowie an anderen Betriebstätten ein Kies- und Schotterwerk. Sie und ihre Gesellschafter erwarben in den Jahren 1960 bis 1965 von Landwirten Kiesgrundstücke zur Ausbeute. Der Kaufpreis richtete sich nach der Fläche und dem für den Trockenabbau geeigneten und genehmigten Kiesvorkommen von 10 m Tiefe. Auf die aktivierten Anschaffungskosten dieser Kiesvorkommen nahm die Klägerin Absetzungen für Substanzverringerung (AfS) gemäß § 7 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vor.
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