BFH - Urteil vom 13.09.1989 (II R 1/87) - DRsp Nr. 1996/10692
BFH, Urteil vom 13.09.1989 - Aktenzeichen II R 1/87
DRsp Nr. 1996/10692
»Provisionszahlungen an selbständige Handelsvertreter für die Beschaffung von Aufträgen des täglichen Geschäftsverkehrs begründen weder ein immaterielles Wirtschaftsgut noch ein Halbfertigfabrikat, das beim Auftraggeber in der Vermögensaufstellung für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens erfaßt werden könnte.«