I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hatte im Jahre 1971 einen von seinem Vater ausschließlich auf Pachtflächen betriebenen landwirtschaftlichen Betrieb mit Hofstelle mit einer Größe von ca. 71 ha in R 1 übernommen. Außerdem hatte er im Jahre 1972 die Betriebsflächen von ca. 47 ha und eine Scheune ohne Hofstelle eines in R 2 ansässigen Landwirts sowie im Jahre 1974 die Betriebsflächen von rd. 50 ha mit Scheune ohne Hofstelle und Schweinestall eines Landwirts in K, das ca. 4 km von R entfernt liegt, gepachtet. Im Zeitpunkt der Übernahme des Betriebs vom Vater beschäftigte der Kläger neben dem Schlepperfahrer W noch Aushilfskräfte. Ein großer Teil der in der Landwirtschaft anfallenden Arbeiten wurde von einem Maschinenring ausgeführt. Im Verlauf der Pachtzeit ging der Kläger zur viehlosen Bewirtschaftung über, teilweise wurde auch Weideland in Ackerland umgewandelt. Hackfrucht- und Getreideanbau nahmen zu.
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