I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) hat ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) und eine Zweigniederlassung in Berlin (West). In letzterer verleast sie Personenkraftwagen. Das Verleasen erfolgt in der Hauptsache an Gewerbetreibende über einen Zeitraum zwischen 36 und 42 Monaten. Die Klägerin ist Eigentümerin der Personenkraftwagen; sie werden in ihrer Bilanz als Anlagevermögen behandelt. Halter der Fahrzeuge sind die Kunden.
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