I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute. Das Versorgungsamt H hatte der Klägerin am 3. Juni 1977 einen Ausweis für Schwerbehinderte ausgestellt. Der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit belief sich danach auf 50 v.H. Weiter war angegeben, daß die Schwerbehinderteneigenschaft im Sinne des Schwerbehindertengesetzes (
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