BFH - Urteil vom 13.12.1985 (VI R 203/84) - DRsp Nr. 1996/10327
BFH, Urteil vom 13.12.1985 - Aktenzeichen VI R 203/84
DRsp Nr. 1996/10327
»Als für die Zuordnung eines Kindes beim Vater erforderlicher Nachweis der Zugehörigkeit zu seinem Haushalt (§ 32 Abs. 4 Satz 3, 2. Alternative EStG ) genügt es, wenn die zuständige Behörde bescheinigt, daß das Kind mit seinen Eltern in Hausgemeinschaft lebe.«