I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Sozietät und Einzelpraxis). Die Klägerin war in der Einzelpraxis des Klägers als Insolvenzsachbearbeiterin angestellt. Das Gehalt betrug 500 DM bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 50 Stunden pro Monat. Die pauschale Lohn- und Kirchensteuer bezahlte der Kläger als Arbeitgeber.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|