I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Der Kläger war bis zum Jahre 1972 Alleininhaber der Firma S; danach wurde die Firma in der Rechtsform einer Personengesellschaft geführt.
Der Kläger erwarb im Jahre 1961 eine Schmiede zum Kaufpreis von 2,5 Mio DM. Aufgrund erforderlicher Neuinvestitionen in diesem Teilbereich erwies sich der ursprünglich geschätzte Kapitalbedarf als zu gering. Der Kläger nahm daher mit Gesellschaftsvertrag vom 1. Juli 1963 die Firma F, die zum Konzernverbund der Firma X gehörte, als typischen stillen Gesellschafter mit einer Einlage von 3 Mio DM auf. Am 10. Februar 1965 wurde die stille Beteiligung auf 4 Mio DM erhöht.
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