I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine OHG, betreibt Großhandel mit Tabakwaren. Im Streitjahr 1977 nahmen die Gesellschafter der Klägerin, die Eheleute A, an einer Reise nach Brasilien teil. Die Reise, an der nach Angaben der Klägerin nur Tabakwarenhändler sowie Journalisten teilgenommen haben, war von einer Zigarrenfabrik (im folgenden B-GmbH) organisiert worden. Die Klägerin ist deren Kundin und unterhält ein Auslieferungslager der B-GmbH. Das offizielle Reiseprogramm sah vor:
Freitag, 11. November: Abflug von Frankfurt nach Rio de Janeiro.
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