I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Aktiengesellschaft, errichtete in den Jahren 1982 bis 1984 ein Bürogebäude. Nach Fertigstellung wurde das Gebäude im Jahre 1984 im einzelnen wie folgt fremdvermietet:
Mieter Büroflächen davon Kellerflächen
insgesamt wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieben Garagenplätze
des Mieters
zuzuordnen
qm qm qm qm
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A 8.435 ca. 40 v.H. der 1.556 105
(gemeinnützige, Bürofläche
teilweise körperschaftsteuerbefreite Körperschaft)
B 248 ca. 1/3 der 50 1
(gemeinnützige, Bürofläche
teilweise steuerbefreite Körperschaft)
C-AG 178,5 (100 v.H.) 30 3
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