I. Streitig ist, ob ein dem Kläger erteilter Auftrag zum Nachweis oder zur Vermittlung von Kaufinteressenten für ein Grundstück den Tatbestand des § 1 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes Baden-Württemberg (GrEStG) erfüllt. Eigentümer des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstückes waren die Eheleute J als Miteigentümer je zur Hälfte.
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