I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine KG, unterhält eine Geflügelschlachterei und eine Brüterei. Die Bruteier erwarb sie von einer Tochtergesellschaft. Die ausgebrüteten Küken verkaufte sie zur Mast an eine von ihr beherrschte KG, im übrigen aber auch an fremde Mäster. Die Mastbetriebe zogen die Küken zu schlachtreifen Tieren heran und verkauften sie wieder an die Klägerin. Schließlich kaufte die Klägerin auch Futtermittel ein, die sie an die Mastbetriebe und andere Abnehmer veräußerte. Die Klägerin stellt getrennte Erfolgsrechnungen für ihre Betriebszweige auf.
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