BFH - Urteil vom 14.11.1990 (II R 58/86) - DRsp Nr. 1996/11792
BFH, Urteil vom 14.11.1990 - Aktenzeichen II R 58/86
DRsp Nr. 1996/11792
»1. Ein Steuerbescheid, mit dem die Erbschaftsteuer gegen einen Erben (Miterben) festgesetzt wird, wird mit der Bekanntgabe an den Testamentsvollstrecker dem Erben gegenüber wirksam. Das gilt auch, wenn sich der Steueranspruch nicht nur auf die Erbschaft i.S. des bürgerlichen Rechts gründet.2. Die Bekanntgabe des Erbschaftsteuerbescheids an den Testamentsvollstrecker setzt auch die Rechtsbehelfsfrist für die Anfechtung durch den Erben in Lauf. Dem Erben ist bei verspäteter Unterrichtung innerhalb der Jahresfrist des § 110 Abs. 3AO (1977) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wobei das Verhalten des Testamentsvollstreckers ihm nicht zuzurechnen ist.«