I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr 1992 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der am 7. April 1929 geborene Kläger bezog im Streitjahr 1992 --seit dem 1. April 1990-- neben Versorgungsbezügen aus einer ehemaligen Tätigkeit als Bergingenieur ein Knappschaftsruhegeld nach § 48 Abs. 2 des Reichsknappschaftsgesetzes (RKG) bzw. eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit (§
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