Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute; sie wurden für die Streitjahre 1983 und 1984 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger, der Diplom-Malermeister ist, unterhielt in den Streitjahren in ... einen Malerbetrieb. Seine -im Jahre 1959 geborene- Tochter wurde im Betrieb des Klägers ausgebildet und ist -nach Ablegung der Gesellen- und Meisterprüfung- auch weiterhin dort tätig. In den -formularmäßig abgeschlossenen- Arbeitsverträgen hat der Kläger mit seiner Tochter tarifmäßige Bezahlung und eine sechswöchige Kündigungsfrist vereinbart. Der Gesellenarbeitsvertrag vom 5. August 1981 enthält folgende Vereinbarung:
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