I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) schloß 1984 mit seiner damals 59-jährigen Mutter einen, "Hofesübergabe-Altenteils- und Abfindungsvertrag" (Übergabevertrag) ab. Danach übertrug die Mutter dem Kläger den ca. 92 ha großen Hof sowie Grundvermögen und weiteres Vermögen (u.a. Aktien); der Kläger verpflichtete sich gegenüber seiner Mutter zur Leistung eines lebenslänglichen Altenteils in Form einer monatlichen Rente sowie von Sach- und Dienstleistungen und zur Gewährung eines Wohnrechts an der ersten Etage des Altenteilerhauses.
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