BFH - Urteil vom 14.12.1995 (IV R 106/94) - DRsp Nr. 1996/19522
BFH, Urteil vom 14.12.1995 - Aktenzeichen IV R 106/94
DRsp Nr. 1996/19522
»1. Einlagen des beschränkt haftenden Gesellschafters einer Personengesellschaft führen nicht dazu, daß ein für einen früheren Veranlagungszeitraum festgestellter verrechenbarer Verlust dieses Gesellschafters ausgleichsfähig wird.2. Die Einlage bewirkt jedoch, daß bis zu ihrer Höhe ein im Einlagejahr entstehender Verlust auch bei negativem Kapitalkonto ausgleichsfähig ist.«