BFH - Urteil vom 15.03.1991
III R 112/89
Normen:
FGO § 62 Abs. 3 S. 1, 2; VGFGEntlG Art. 3 § 1;
Fundstellen:
BB 1991, 1478
BB 1991, 2361
BFHE 164, 210
BStBl II 1991, 726
Vorinstanzen:
Hessisches FG,

BFH - Urteil vom 15.03.1991 (III R 112/89) - DRsp Nr. 1996/11013

BFH, Urteil vom 15.03.1991 - Aktenzeichen III R 112/89

DRsp Nr. 1996/11013

»1. Ein Prozeßbevollmächtigter kann eine ansonsten ordnungsgemäße Vollmachtsurkunde, die kein Datum der Unterschriftsleistung und keinen Hinweis auf das konkrete gerichtliche Verfahren enthält, dadurch ausreichend konkretisieren, daß er sie einem Schriftsatz in dem gerichtlichen Verfahren beiheftet. 2. Bestehen jedoch berechtigte Zweifel, ob der Bevollmächtigte die Vollmacht so, wie sie ihm gegenüber vom Kläger erteilt worden ist, auf das konkrete gerichtliche Verfahren beziehen durfte, muß das Gericht diesen Zweifeln nachgehen. Es kann die Vorlage einer neuen Urkunde verlangen, die diese Zweifel ausräumt.«

Normenkette:

FGO § 62 Abs. 3 S. 1, 2; VGFGEntlG Art. 3 § 1;

Gründe: