BFH - Urteil vom 15.03.1995 (I R 82/93) - DRsp Nr. 1995/5534
BFH, Urteil vom 15.03.1995 - Aktenzeichen I R 82/93
DRsp Nr. 1995/5534
»1. Dem Konkursverwalter über das Vermögen einer KG steht kein Anspruch gegen das FA auf Erstattung der Kapitalertragsteuer zu, die von den Zinserträgen der zur Konkursmasse gehörenden Bankeinlagen im ersten Halbjahr 1989 einbehalten und an das zuständige FA abgeführt wurden.2. Es verstößt nicht gegen Art. 3GG, daß dem Konkursverwalter in einem Konkursverfahren über das Vermögen einer juristischen Person ein Anspruch auf Erstattung der Kapitalertragsteuer gegen die Finanzbehörden zustehen kann, in Konkursverfahren über das Vermögen einer Personenhandelsgesellschaft oder einer natürlichen Person derartige Ansprüche gegen die Finanzbehörden jedoch ausgeschlossen sind.«