I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden vom Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) für die Streitjahre 1985 bis 1988 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt.
Mit Schreiben vom 1. und 4. März 1991 erklärte der Kläger gegenüber dem FA bisher nicht deklarierte Einnahmen aus Kapitalvermögen aus den Jahren 1985 bis 1988. Es handelte sich um Dividenden aus einer Beteiligung des Klägers an der schweizerischen X-AG (AG) in Höhe von insgesamt 38 886 DM.
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