Die Klägerin, eine Aktiengesellschaft, war an einer Kommanditgesellschaft (KG) als Kommanditistin zu annähernd 63 v.H. beteiligt. Die KG wiederum war an verschiedenen Kapitalgesellschaften beteiligt. Zwischen den Beteiligten dieses Verfahrens ist streitig, ob die Klägerin insoweit Anspruch auf die Schachtelvergünstigung gemäß § 60 des Reichsbewertungsgesetzes (RBewG 1934) bzw. §
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