Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Angestellter der Jenoptik Carl Zeiss GmbH (im folgenden: GmbH) in Jena. Die GmbH entstand im Rahmen der Umstrukturierungs- und Privatisierungsmaßnahmen infolge der Wiedervereinigung als Rechtsnachfolgerin des VEB Carl Zeiss Jena, bei dem der Kläger beschäftigt war.
Nach dem Pensionsstatut der Carl-Zeiss-Stiftung Jena vom 30. Dezember 1977, das zum 1. Januar 1978 in Kraft getreten war, hatten die Arbeitnehmer des VEB Carl-Zeiss-Stiftung, des VEB Carl Zeiss Jena und des Jenaer Glaswerkes Schott & Gen. Jena Pensionsansprüche gegen die Carl-Zeiss-Stiftung Jena nach Maßgabe der Bestimmungen des Pensionsstatuts. Für die Betriebspensionen wurden keine Rücklagen oder Rückstellungen gebildet. Sie wurden planmäßig aus dem laufenden Gewinn der Stiftungsbetriebe geleistet.
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